Kosten
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren und somit Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

​​Gesetzlich Versicherte
Wenn bei Ihrem Kind eine psychische Störung vorliegt, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Zur Abrechnung benötige ich die Versichertenkarte der Krankenkasse ihres Kindes. Wenn eine Therapie notwendig ist und Sie der Therapie zustimmen, stelle ich für Sie einen Antrag bei der Krankenkasse. Nach der Genehmigung beginnt die eigentliche Therapie.
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Privat Versicherte
Die privaten Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Vorher sollten Sie sich jedoch bei Ihrer Privaten Krankenkasse informieren, wie ein Antrag zu stellen ist und wie viele Stunden übernommen werden. Der Liquidation liegt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde.
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Beamtenbeihilfe
Beihilfestellen erstatten normalerweise die Kosten für eine Psychotherapie. Fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach, welche Kosten übernommen werden und welche formalen Schritte beachtet werden müssen.
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Selbstzahler
Beratungsangebote müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Darunter fällt z.B. eine Erziehungsberatung. Schwierigkeiten in diesen Bereichen sind zwar problembehaftet, fallen aber nicht in den Leistungsbereich der Krankenkassen, da es sich nicht um psychische Störungen handelt. Die Kosten müssen daher selbst getragen werden und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In manchen Fällen können Kosten aber auch von anderen Trägern z.B. nach SGB VIII oder SGB IV getragen werden. Hier lohnt es sich je nach Problembereich gezielt bei Ämtern (z. B. Jugendamt) nachzufragen.
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Sitzungen der ambulanten Therapie Ihres Kindes selbst zahlen möchten, richten sich die Stundensätze ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).